Archiv des Autors: Alexander Friedrich

Mündiges Datensubjekt statt Laborratte: Rechtsschutz gegen Wissenschaftstracking

Felix Reda

Illustration: Mattias Seifert

Bei der Debatte um das Wissenschaftstracking stand bislang vor allem die Sensibilisierung für den Datenschutz im Vordergrund. Das ist ein wichtiger erster Schritt, denn nur wenn Forschende sich darüber bewusst sind, dass ihr Forschungsverhalten Klick für Klick überwacht und kommerziell verwertet wird, können sie sich dafür engagieren, dieser Praxis Einhalt zu gebieten. Doch wie so oft bei Datenschutzthemen droht sich Fatalismus breitzumachen, wenn die Debatte in der Problembeschreibung steckenbleibt.

Viel zu wenige Universitäten bieten ihren Forschenden proaktiv eine eigene, datenschutzsensible Software-Infrastruktur an, die kollaboratives wissenschaftliches Arbeiten auch institutionenübergreifend ermöglichen würde. Große Teile der wissenschaftlichen Literatur sind ausschließlich über die Portale der kommerziellen Wissenschaftsverlage verfügbar, die mit verwirrenden Cookie-Bannern aufwarten. Allein sich einen Überblick zu verschaffen, welche Daten ein Konzern wie Elsevier über einen gespeichert hat, ist ein aufwändiges Unterfangen[1]. Im ohnehin schon stressigen Forschungsalltag ist es unrealistisch, dass einzelne Forschende sich selbst vor dem Tracking durch diese Unternehmen schützen, indem sie deren Produkte meiden.

Ein Appell an die Eigenverantwortung der Forschenden allein kann also nicht die Lösung sein. Es ist deshalb folgerichtig, dass sich die Petition „Stop Tracking Science“ mit ihren Forderungen in erster Linie an die Universitäten und andere Forschungsinstitutionen richtet.[2] Forschende haben ein Recht darauf, dass öffentliche Wissenschaftseinrichtungen sie in der Ausübung ihrer Wissenschaftsfreiheit schützen.[3]Grundvoraussetzung hierfür ist die Möglichkeit, der eigenen Forschung unbeobachtet und vertraulich nachgehen zu können. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zum Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten deutlich gemacht, dass eine Verletzung dieser Grundrechte sich indirekt auch negativ auf die Kommunikationsfreiheiten auswirkt,[4] zu denen die Wissenschaftsfreiheit zählt. Wer davon ausgehen muss, dass das eigene Surfverhalten stetig überwacht wird, läuft Gefahr, die Schere im Kopf anzulegen und bestimmte sensible Forschungsfelder womöglich gar nicht erst zu bearbeiten.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. hat sich der Verwirklichung der Grundrechte mit juristischen Mitteln verschrieben. Im Rahmen des Projekts control © beschäftigen wir uns intensiv mit der Durchsetzung der Wissenschaftsfreiheit.[5] Die Datenschutzgrundverordnung bietet ein Arsenal an Rechtsschutzmöglichkeiten, die wir gemeinsam mit Betroffenen gegen das Wissenschaftstracking ins Feld führen möchten.

Sowohl Unternehmen als auch staatliche Stellen wie Universitäten benötigen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Forschenden eine Rechtsgrundlage, etwa eine explizite Einwilligung, die viele Webseitenbetreiber durch Cookiebanner einzuholen versuchen. Diese Einwilligung ist aber nur dann wirksam, wenn sie aus freien Stücken erteilt wurde – sie darf nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, dass man seine Forschungstätigkeit überhaupt ausführen kann.

Fehlt es an der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, stehen den Forschenden mehrere Möglichkeiten offen: Eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist sowohl gegen ein Wissenschaftsunternehmen als auch gegen eine Universität möglich, die ihre Fürsorgepflicht für die Forschenden verletzt hat. Parallel dazu sieht die Datenschutzgrundverordnung auch einen Schadensersatzanspruch vor, wenn eine Stelle rechtswidrig personenbezogene Daten verarbeitet. Neben Schadensersatz können Forschende auch auf Unterlassung der rechtswidrigen Datenverarbeitung klagen. Mit Inkrafttreten der EU-Verbraucherverbandsklagerichtlinie im Sommer 2023 kommt darüber hinaus die Möglichkeit hinzu, dass Verbände im Namen der Nutzer*innen von Verlagsportalen Sammelklagen bei Datenschutzverstößen einreichen können, ohne dass die einzelnen Betroffenen selbst vor Gericht ziehen müssen. Diese und andere Rechtsschutzmöglichkeiten möchte die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gemeinsam mit Forschenden prüfen, die sich durch das Wissenschaftstracking betroffen sehen. Der Autor dieses Beitrags freut sich diesbezüglich über Hinweise (z.B. via E-Mail oder Twitter).

Dieser Beitrag wurde unter der CC-by 4.0 international Lizenz veröffentlicht: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


[1] Vgl. Fried, Eiko I. und Robin N. Kok: “Welcome to Hotel Elsevier: You Can Check-out Any Time You like … Not.” OSF, 09.05.2022. doi:10.17605/OSF.IO/NV5T6. 

[2] Vgl. Informationszentrum Lebenswissenschaften: „Stop Tracking Science“, Petition, Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) 2022. https://stoptrackingscience.eu/.

[3] Vgl. Klaus-Ferdinand Gärditz: „Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft. Eine Fallstudie, verfasst im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.“, in: Wissenschaftsrecht. Beiheft 25 (2019). doi:10.1628/978-3-16-157605-8.

[4] Vgl. EuGH, Fall C-293/12 Digital Rights Ireland, Schlussanträge GA Cruz Villalón, Rn. 52.

[5] Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.: „Unabhängige Wissenschaft braucht Transparenz“, https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/unabhangige-wissenschaft-braucht-transparenz (2022).

Wissenschaftler-Tracking

Wissenschaftler:innen nutzen digitale Tools zur Ermöglichung und Erleichterung ihrer Arbeit in Forschung, Lehre und Kommunikation. Die vernetzten Technologien erweisen sich dabei zunehmend auch als Medien einer umfassenden Überwachung, Kontrolle und Verwertung. Bedrohen sie die Freiheit der Wissenschaft?

Das Jahrbuch Technikphilosophie nimmt Impulse einer laufenden Debatte auf und erkundet das Terrain mit Erfahrungsberichten, Recherchen und Reflexionen zum Thema: Haben auch Sie Beobachtungen, Erfahrungen, Überlegungen zu dem Thema, die Sie mit uns und unseren Leser:innen teilen möchten? Geeignete Einsendungen veröffentlichen wir gern auf dieser Seite.

Das Bild kann als Karte genutzt werden, um zu Beiträgen über verschiedene Aspekte des Themas zu navigieren. Illustration: Matthias Seifert

Inhaltsverzeichnis

Alexander Friedrich: „Thank you for participation” – Über ’scholar crawling‘
Oder: Wie ich von Datenhändlern zu einem Mikrobiologen gemacht wurde

Petra Gehring: Die Pflicht zur “ID” – warum und für wen eigentlich Autorschafts-Identifizierung? Das globale Publikations-Rückverfolgbarkeitsinstrument ORCID

Andreas Kaminski, Alexander Friedrich: Kommunikation mit Literaturverwaltungsdatenbanken. Ein kontrafaktischer Erfahrungsbericht

Dawid Kasprowicz: Wertschöpfung Bottom-up: Über szientometrische Verlagstools im Forschungsmanagement

Petra Gehring: Retroerfassung, nachträgliche Anreicherung und Publikation von Metadaten. Oder: Wie mein Name in die Bibliotheksmaske kam und der digitale Bibliotheks-Katalog mich heute im www als lesbische Redakteurin „outed“

Nicola Moessner: Mitleser aufgepasst! Von der Informationsanalyse zum Wissenschaftlertracking

Felix Reda: Mündiges Datensubjekt statt Laborratte: Rechtsschutz gegen Wissenschaftstracking

„Thank you for participation” – Über ’scholar crawling‘

Oder: Wie ich von Datenhändlern zu einem Mikrobiologen gemacht wurde

Alexander Friedrich

Illustration: Matthias Seifert

Obwohl ich niemals eine biologische oder eine medizinische Ausbildung durchlief – und dies auch nie behauptet oder suggeriert habe – erhalte ich seit bald einem Jahr regelmäßig Anfragen für die wissenschaftliche Begutachtung von Fachartikeln zu mikrobiologischen und biomedizinischen Themen. Forschungsarbeiten und Manuskripte, deren wissenschaftliche Qualität ich einschätzen soll, lauten etwa:  

  • “Urine Culture in Hospitalized Patients during 2014-2018: An Analysis on Pathogen Distribution and Drug Sensitivity“ 
  • „Analysis of blood stream infections and their antibiotic sensitivity pattern: pre and post COVID-19 lockdown in an Indian cancer care hospital – A record based retrospective cohort study.“
  • „Resistance of Staphylococcus aureus in the Mechanical Ventilator: A Cross-Sectional Study“
  • “Use of metagenomics whole-genome sequencing (WGS) in the typing and epidemiologic surveillance of respiratory pathogens”

…um nur eine kleine Auswahl zu nennen. Begonnen hatte es mit dieser Mail, die mich Anfang Februar 2021 erreichte: 

Dear Dr. Friedrich,

A manuscript titled “Nasal Carriage of Methicillin Resistant Staphylococcus aureus Among Healthcare Workers in a [specific] Hospital“ by [author name et al.], has been submitted to our journal for consideration.

As the Academic Editor handling the manuscript, I would be delighted if you would agree to review it and let me know whether you feel it is suitable for publication.

DECLINE: click

AGREE: click

The manuscript’s abstract and author information is below to help you decide. Once you have agreed to review, you will be able to download the full article PDF.

Reviewers are expected to return their report within 14 days of agreeing to review, however if you need more time please do let us know as we may be able to arrange an alternative deadline.

To ensure we keep delays to a minimum please accept or decline this invitation within the next 7 days.

If a potential conflict of interest exists between yourself and either the authors or the subject of the manuscript, please decline to handle the manuscript. If a conflict becomes apparent during the review process, please let me know at the earliest possible opportunity. 

Kind regards,

[Signatur]

This email was sent to [meine Email-Adresse]. You have received this email in regards to the account creation, submission, or peer review process of a submitted paper, published by [publisher name].

[Publisher] respects your right to privacy. Please see our privacy policy [Link] for information on how we store, process, and safeguard your data.

Erst hielt ich die Email für Spam; dann für eine Verwechslung. Die Redaktion des Journals hielt mich offenbar für einen Experten in Sachen Staphylococcus aureus – ein sich gern in Traubenform anordnender Saprobiont und Kommensale, wie ich nach kurzer Internetrecherche herausfand. Jeden Monat, ja wöchentlich erhalte ich nun ständig solche und ähnliche Anfragen. Seither beschäftigen mich zwei Fragen:

1. Wie konnte es dazu kommen?

2. Was kann ich dagegen tun?

Inzwischen interessiert mich noch eine dritte Frage:

3. Welche daten- und wissenschaftspolitischen Implikationen hat diese Geschichte?

Eine Antwort auf die erste Frage hatte ich schnell gefunden, zumindest vermutet. Ich hatte zwei Jahre vorher einen Artikel über ethische Probleme einer möglichen künftigen Zweitverwertung kryokonservierter Eizellen als Ressourcen für die biomedizinische Forschung in der Zeitschrift New Genetics and Society veröffentlicht. Das Journal beschäftigt sich mit den sozialen Implikationen der Biomedizin und Biotechnik und gehört zu der Verlagsgruppe Taylor & Francis, die ihrerseits (wie etwa auch der Routledge Verlag) im Besitz der börsennotierten Informa Gruppe ist, die mit Fachliteratur, Konferenzen – und Daten handelt. Die Einreichung, Begutachtung sowie die redaktionelle Betreuung meines bei dem Journal eingereichten Manuskripts wurde über Manuscript CentralTM abgewickelt, einem „online system used by journal editorial offices to manage the submission and peer review of articles. It is a product of the ScholarOne® platform of Thomson Reuters“[1] wie es dort zur Erklärung heißt. Im Laufe des Einreichungsprozederes hat man da allerhand Häkchen zu setzen und Kästchen zu klicken; unter anderem ist eines dabei, das danach fragt, ob man auch bereit wäre, andere Fachpublikationen zum eingereichten Thema zu begutachten. Da muss ich wohl unvorsichtiger Weise einen Haken gemacht oder stehen gelassen haben. 

Nun handelt es sich bei den Manuskripten aber gar nicht um ein sozialwissen­schaftliche, sondern um mikrobiologische Arbeiten und das anfragende Journal gehört nicht zu Taylor & Francis. Daher nahm ich zunächst an, die Herausgeber:innen sind bei ihrer Suche nach potentiellen Gutachtern irrtümlicher und zufälliger Weise an mich geraten. Wobei ich mich schon etwas wundern musste, wie man auch bei nur oberflächlicher Recherche mich für einen Mikrobiologen halten kann. Aber da ich selbst als Herausgeber tätig bin und weiß, wie mühsam diese Suche nach Gutacher:innen ist, wollte ich die anfragende Redaktion aus Solidarität nicht in der Luft hängen lassen und schrieb eine kurze Antwortmail, dass es sich hier wohl um ein Missverständnis handele. Da ich ja gar kein Biologe bin, sollte ich für eine Anfrage gar nicht in Frage kommen. Eine andere als die ursprünglich anfragende Person bedankte sich dann kurz und knapp für meinen Hinweis. Damit hielt ich die Sache für erledigt: „Thank you for letting us know. We are sorry for the inconvenience.“ 

So ziemlich eine Woche danach, erreichte mich dann eine nächste Anfrage: 

„Dear Dr. Friedrich:

Manuscript [ID number] entitled „The microbiological profile of the patients with Fournier’s gangrene: a retrospective multi-institutional cohort study” has been submitted to the International [journal].

May I ask you to evaluate the enclosed manuscript and to inform us whether it is suitable for publication.

Please, find enclosed the manuscript.“

Es folgte auch hier wieder die Aufforderung, die Anfrage via Klick entweder anzunehmen oder abzulehnen. Zudem wurde ich darauf hingewiesen, dass hierfür automatisch ein Account in einem „online manuscript submission and review system“ angelegt wird. Dabei handelte es sich um die mir schon bekannte ScholarOne® Plattform, über die das ganze Kommunikations- und Begutachtungsgeschehen abgewickelt wird. Egal also, ob man die Anfrage annimmt oder ablehnt, man wird in jedem Fall in der Datenbank registriert, wie einem spätestens nach dem Klick auf den Antwort-Link deutlich wird: 

„Welcome to the [Journal Name] ScholarOne Manuscripts site for online manuscript submission and review. Your name has been added to our reviewer database in the hopes that you will be available to review manuscripts for the Journal which fall within your area of expertise.

[…]

Thank you for your participation.“

Da man zudem gleich aufgefordert wird, eine ORCID iD (siehe dazu den Beitrag von Petra Gehring) anzulegen, sofern noch nicht vorhanden, verlor ich jegliche Lust auf „participation“ und schrieb immerhin noch eine Ablehnungsmail: 

„Dear [editor], 

My expertise is in the field of philosophy; I cannot review a paper in the field of microbiology.“ 

Auf diese Mail bekam ich schon keine Antwort mehr. Ich hoffte aber immerhin, dass mich die Herausgeber:innen nun wegen Inkompetenz und Unhöflichkeit von ihrer Liste für potentielle Gutachter streichen würden. 

Allerdings erreicht mich, wieder eine Woche später, eine dritte Anfrage zur „Mikrokalkulation von Diagnostika in der Onkologie“ – auch wieder von einem Taylor & Francis Journal, abermals verbunden mit einer Einladung zu ScholarOne®. Während ich anfangs ja noch vermutet hatte, dass diese Anfragen auf den Irrtum oder das Missgeschick verzweifelter Herausgeber:innen zurückzuführen wären, schwante mir nun, dass vielleicht niemals ein Mensch an meiner Auswahl beteiligt war, sondern dass ich wohl das Opfer einer verhängnisvollen Datenbankverknüpfung geworden bin. Irgendwie habe ich mir (bzw. meine Autoren-ID sich) durch meine Publikation eine „Mikrobiologie und Bioökonomie“-Kennzeichnung eingefangen, die nun dazu führt, dass ich ständig entsprechende Anfragen erhalte. 

Diese Schlussfolgerung entmutigte mich: Meine beiden Ablehnungsmails wären dann nichts weiter als bloße Symptombekämpfungen. Die Strategie, Absagen per Mail zu verschicken, würde nur auf eine unendliche Reihe bestimmter Negationen hinauslaufen, die nichts weiter zum Resultat haben würden als eine sinnlose Verschwendung von Lebenszeit auf beiden Seiten der Kommunikationsbeziehung. 

Die einzig erfolgsversprechende Strategie, diesem Unwesen ein Ende zu setzen wäre dann, die mutmaßlich ursächliche Fehlverknüpfung in der fraglichen Datenbank zu identifizieren und zu tilgen, aus der die Journals ihre Listen für potentielle Gutachter:innen generierten. Zu recherchieren, wo sich diese Datenbank befindet, und wer hier die erforderlichen Schreibrechte hat und herauszufinden, was nötig war, um eine entsprechende Tilgung zu veranlassen, schien mir aber ein ungebührlicher Aufwand zu sein – für den ich jedenfalls keine Lebenszeit übrighatte. Also nehme ich fortan solche Anfragen seufzend hin und ignoriere sie. 

Anfänglich hoffte ich noch, durch konsequentes Nicht-Reagieren irgendwann als „notorisch ignorant“ markiert und somit nicht mehr angeschrieben zu werden. Aber diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. 

Meine zweite Frage: „Was kann ich dagegen tun?“ habe ich mir also nur abstrakt beantworten können: „persönlich gar nichts oder nur so viel, dass die zu erwartenden Kosten den Ertrag übersteigen“. – Mit dieser entmutigenden Einsicht wende ich mich nun der dritten Frage zu: „Welche daten- und wissenschaftspolitischen Implikationen hat diese Geschichte?“

Den ersten Hinweis auf eine mögliche Beantwortung dieser Frage finde ich in der ersten Mail – an deren Ende sich, im Kleingedruckten, ein Link zu der „privacy policy“ des fraglichen Publishers findet. Ich klicke auf den Link und gelange zu einem Text, der folgendermaßen beginnt:

„Information We Collect

When you interact with us or our Sites, Wiley may collect personal data about you in the following ways: directly from you; through automated technologies such as cookies; and from other sources, such as our business partners and data processors.”  

In dem darauffolgenden Abschnitt „Information collected through automated technologies“ werde ich darüber aufgeklärt, dass während des Besuchs der Seite, die auf diese Policy verlinkt, Daten über mich gesammelt werden, die u.a. umfassen: 

„Internet Protocol (IP) address, browser type and settings, device identifier details, internet service provider (ISP), referring and exit pages, the Site content you interacted with, operating system, clickstream data, location data, or other usage information. We (and third parties acting on our behalf) may collect this information through certain tracking technologies, including cookies, web beacons (also known as tracking pixels or pixel tags), embedded scripts, location-identifying technologies, device recognition technologies, and session replay software. We may combine the information collected through these technologies with other information we collect about you.“ 

Außerdem wird mir beiläufig erklärt, dass man meinen Wunsch, nicht getrackt zu werden, einfach ignoriert und ich deutlich aktiver werden müsse, wenn es mir mit meinem Wunsch ernst ist: „While we do not currently respond to ‚do not track‘ browser signals, you have several options to exercise choices about cookies and tracking technologies.“ 

Es folgt ein Abschnitt über „information we receive from other sources“, in dem mir erklärt wird, dass Wiley sich auch anderweitig Informationen über mich beschafft, und zwar von: 

„business partners and data processors in technical, payment and/or delivery services; advertising, marketing, digital and social media agencies; data brokers; analytics providers; academic institutions; journal owners, societies and similar organizations; search information providers; third parties who may recommend you as a potential author, reviewer, editor or contributor; and credit reference agencies.

Wiley may also receive information about you from publicly accessible content, such as public databases or social media platforms. When we do collect publicly available data about you, we will honor this Privacy Policy when we store and process it. If you choose to register and sign in by using a social media or other third-party account as an identity service (such as your Facebook or Google account), the authentication of your account is managed by that third party. Wiley will collect your name, email address and any other information that you agree to share with us at the time you give permission for your Wiley account to be linked to your third-party account.“ 

 

Zwischen Suchmaschinenbetreibern und Kreditauskunfteien finde ich also eine Bestätigung meiner Hypothese, zumindest ein bekräftigendes Indiz. Das erste Journal, von dem ich eine solche Anfrage erhalten habe, hat wohl vermutlich eine solche Empfehlung eingeholt und die Quelle dieser Empfehlung könnte die ScholarOne Datenbank gewesen sein, in der ich schon als Autor (und vielleicht als potentieller Gutachter) registriert war. 

In der „privacy note“ von ScholarOne, die ich nun auch noch einmal nachlese, finde ich die folgenden Sätze: „Your personal data in ScholarOne will be accessed by:

– The publishers that are the ‘controllers’ of your personal data and who may disclose your data to other organizations and individuals.

– Your data may be transferred to a third party as a result of any merger, acquisition, or similar corporate event involving Clarivate.

Clarivate Analytics, das 2016 aus der Intellectual Property and Science Business Abteilung von Thomson Reuters hervorgegangen ist und inzwischen auch das Web of Science, Publons und EndNote besitzt, beschreibt sich selbst als „a global leader in providing trusted insights and analytics to accelerate the pace of innovation.“[2]

Clarivate, das – wie ich nun auch herausfinde – inzwischen eine strategische Partnerschaft mit Wiley und Francis & Taylor eingegangen ist, stellt sich somit als das verbindende Glied zwischen all den verschiedenen Anfragen heraus. 

So heißt es denn auch unter Punkt „your rights and choices: 

You should first contact each publisher with questions or requests about their use of your data, for example to request access to the data that they hold about you, or request that it be corrected or erased. However, you may also contact Clarivate with data privacy questions, in particular those that concern the role the ScholarOne solution performs in processing your personal data. You can contact us at: Mail to.“ 

Die Indizien, die ich zur Beantwortung meiner dritten Frage gefunden habe, werfen nun ein neues Licht auf meine entmutigenden Schlussfolgerungen zur Beantwortung der zweiten. Jede Anfrage, die – wie irrtümlich auch immer – aus dem System generiert wird, ist immer auch ein Akt der Datenakquise. Die Emails mit den Links zur Annahme oder Ablehnung sind so etwas wie Crawler einer Suchmaschine. Scholar Crawler – wenn man so möchte: unermüdliche Sonden oder Fallen für das Ziel eines möglichst umfassenden Wissenschaftler:innen-Trackings. Jede Interaktion produziert Informationen, die dafür verwendet werden, nicht nur die erfassten IDs einzelner scholars mit immer mehr personenbezogenen Daten anzureichern, die dann entsprechend ausgewertet und gehandelt werden. Auch Informationen zur Verknüpfung dieser Informationen werden gesammelt: Wer arbeitet mit wem zu welchem Thema zusammen, mit welchem Ergebnis? Auch jede Ablehnung von Interaktion ist eine interessante Information, die sich auswerten lässt, insbesondere wenn sie per Klick ausgeführt wird und auf diese Weise die scholars in den Kaninchenbau der Manuskriptmanagementsysteme lockt. Entziehen kann man sich dem System, das die bestimmte Negation zu einem positiven Datum macht, nur wenn man Glück hat – oder enorme Sicherheitsvorkehrungen trifft, die nicht ihrerseits Informationen produzieren. 

Problematisch daran kann man Vieles finden. Mögliche Probleme hier reichen von „Privatsphäre“ bis „Industriespionage“. Ich möchte abschließend aber noch einem anderen Gedanken nachgehen, der sich mit meiner dritten Frage verbindet: Was, wenn ich den Fehler der Datenbank systematisch affirmieren würde? 

Den Herausgebern der verschiedenen wissenschaftlichen Journale gelte ich ja als Experte für Mikrobiologie, sowie deren medizinische und ökonomische Anwendungen. Was, wenn ich einfach einmal auf „akzeptieren“ klicke? Dann bekomme ich vollautomatisch den Artikel zur Begutachtung. Und dann würde ich ein bisschen darin herumblättern, wenig davon verstehen und dann schriebe ich ein Gutachten. Ich würde ein paar ähnliche Publikationen googeln, mir ein paar Textbausteine daraus kopieren, diese mit einigen launischen Kommentaren vermischen und eine völlige arbiträre Bewertung mit einer abwegigen Begründung schreiben. Nicht selten hat man ja selbst schon Gutachten vorgelegt bekommen, die auf genau die gleiche Art zustande gekommen zu sein scheinen: Gutachten, bei denen man den Eindruck einfach nicht haben konnte, dass die Gutachter:in den Text tatsächlich gelesen oder verstanden hat. Warum das also nicht selber einmal probieren, zumal in einem fremden Fachgebiet, in dem ich de jure und de facto ohnehin keine Expertise – also auch keine Reputation zu verlieren habe? Damit es für die beteiligten Autor:innen und Herausgeber:innen nicht zu ärgerlich wird, werde ich erst ein bisschen herumnörgeln, dann aber doch die meisten Paper für eine Publikation empfehlen. Oder ich lobpreise ganz überschwänglich die Genialität der darin niedergelegten Einsichten. Ab und zu lehne ich dann ein Paper harsch ab, um weniger vorhersehbar zu sein. Wenn ich genügend solcher „Gutachten“ geschrieben habe, werde ich quasi vollautomatisch eine solide Reputation als verlässlicher Reviewer für mikrobiologische Forschungsarbeiten erworben haben, die zwar immer noch nicht reichen würde, um selber eine Fachpublikation zu veröffentlichen. Aber ich werde auf diese Art einen gewissen Einfluss auf die fachwissenschaftliche Öffentlichkeit nehmen können, indem ich die Publikationsprozesse und damit die mikrobiologische Wissensproduktion subtil manipuliere. 

Nachdem ich meiner Phantasie gestattet habe, in eine etwas abwegige Richtung zu denken, möchte ich mich näher liegenden Möglichkeiten zuwenden: Was, wenn solche Anfragen auch aus der empirischen Sozialforschung oder der Politikwissenschaft an mich herangetragen würden – was aufgrund meines mutmaßlichen Datenbankprofils durchaus auch möglich sein könnte? Hier könnte ich deutlich besser noch den Eindruck von Kompetenz erwecken und die Affordanz des Systemfehlers für meine persönlichen Idiosynkrasien ausbeuten, indem ich etwa Publikationsvorhaben eines mir missliebigen Forschungsgebiets sabotiere. Die Möglichkeiten einer systematischen Strategie für Wissenschafts-Sabotage hätte ich dadurch allein noch nicht, aber ich könnte immerhin mit dem arbeiten, was mir angeboten wird. Von diesem Gedanken aus ist es dann auch nicht mehr weit bis zu der Frage: Was, wenn nicht nur ich so handelte? Ich bin ja sicherlich nicht das einzige „Opfer“ einer solchen Datenbank-Fehlverknüpfung. Wie verhalten sich denn betroffene Kolleg:innen in ähnlichen Fällen? Das Problem missgünstiger Kolleg:innen, die die Publikation ihrer Arbeiten gegenseitig verhindern, einmal beiseite gelassen: Wer oder was sichert denn überhaupt die Expertise von Gutachter:innen unter den Bedingungen ihrer automatisierten Auswahl? Das Begutachtungs(un)wesen gedeiht ja zu Wohl und Wehe der Wissenschaft. Man hört Kolleg:innen klagen, man komme vor lauter Gutachten gar nicht mehr zum Arbeiten. Man glaubt es ihnen, wenn man weiß, wovon sie reden. Man hört Herausgeber:innen seufzen, dass sie keine Gutachter:innen mehr finden, weil gefragte Expertinn:en längst erschöpft abwinken und verbleibende Kapazitäten immer schwieriger aufzutreiben sind. Eine Konsequenz der Ökonomie des Mangels ist, dass man nehmen muss, was man haben kann; und je weniger hochqualifizierte Expert:innen zur Begutachtung zur Verfügung stehen, desto häufiger wird man sich zur Not mit mittelmäßigen Expert:innen begnügen – im schlimmsten Fall mit Gutachter:innen, die deutlich weniger Expertise haben als die Autoren, deren Texte sie beurteilen sollen. Und die sie vielleicht umso lustvoller kritisieren, je weniger Anerkennung und Wertschätzung sie in ihrem Berufsfeld für sich selbst sehen. Man kann sich ausmalen, welche sozialpsychologische Dynamik sich hier entwickelt mag und ich will es bei dieser „science fiction“ eines von stümpernden Gutachter:innen getragenen, halbautomatischen Begutachtungswesens belassen, die die wissenschaftliche (Nicht)Öffentlichkeit in Zukunft heimsuchen könnte – um zu bedenken zu geben, dass dies auch eine Konsequenz sein könnte, die wir beim Nachdenken über die Probleme mit in Betracht ziehen sollten, die aus der prosperierenden Praxis des Wissenschaftler:innentrackings erwachsen könnten. 


[1] Vgl. https://tandf.co.uk//journals/pdf/Author/About_Manuscript_Central.pdf. Inzwischen gehört die Platform dem Unternehmen Clarivate Analytics. 

[2] Vgl. https://clarivate.com/about-us/.

Wertschöpfung Bottom-up

Über szientometrische Verlagstools im Forschungsmanagement

Dawid Kasprowicz

Illustration: Matthias Seifert

Zu Beginn der Woche ging eine Mail an die Mitarbeiter:innen des Lehrstuhls. „Möchte jemand hingehen? Könnte interessant für uns sein.“ Die Mail war allgemein gehalten. Eine gewisse Erwartung an die Mitarbeiter:innen, den Termin wahrzunehmen, konnte man zwischen den Zeilen nicht herauslesen. Anfang der Vorlesungszeit, voller Kalender, aber dennoch: Ich folgte der Einladung. Denn das Thema war umso konkreter: Optimierung der Publikations- und Kollaborationstätigkeiten durch bibliometrische und szientometrische Tools. Kurzum: Systematische Erfassung von relevanter Forschungsliteratur, Bilanzierung von Themen-Trends in Graphen, Bestimmung der Gewichtung von Ländern und Disziplinen zu neuen Forschungsthemen durch Tortendiagramme, Verortung der wichtigsten Communities zu aktuellen Fragestellungen durch historisierte Zitationsverläufe – womöglich etwas, dass für Drittmittelanträge mühsam aufgearbeitet und im jeweiligen Dokument unter „Forschungsstand“ eingearbeitet werden muss. Das klang hilfreich.

Drei Tage später begann also der Workshop zum digitalen Verlagstool des niederländischen Verlages Elsevier mit dem Namen „SciVal“.  Entgegen meiner Erwartung stand aber nicht die individuelle Nutzung von Forscher:innen im Vordergrund, sondern die möglichen Chancen für die Universität als Forschungsinstitution und Antragsteller. In der ersten Reihe nahm der Forschungsdekan der Universität sowie die Leitung des Forschungsservices Platz. Ein Vertreter der Firma Elsevier stellte das Tool vor, das aus vier Bausteinen mit den Namen „Overview“, „Benchmarking“, „Collaboration“ und „Trends“ besteht. Schnell wurde klar, dass es um die Vermarktung eines Tools ging, das in erster Linie großen Institutionen dazu dienen soll, maßgeschneiderte Informationen für große Förderprogramme wie z.B. die Exzellenz-Initiative zu erhalten. In solchen Formaten muss die Ausnahmestellung der Universität (oder besser: ihr Unique Selling Point) durch Internationalisierung und eine nachhaltige Vorreiterrolle in den Forschungsgebieten, die sie ins Rennen schickt, deutlich gemacht werden. Operativ stellen sich dann folgende Fragen: Wie lässt sich der Stellenwert eines internationalen Kollaborationspartners in seinem Forschungsfeld ermitteln? Welche Art von Kooperationen haben die Institute, die in meinem Fach die Benchmark darstellen? Mit welchen Themen liegen wir über dem Durchschnitt, was die Zitationen mit impact factor angeht? 

Nun liegt es in der Natur des Forschungswettbewerbes, dass auch große Antragsteller wie Universitäten die geeigneten Tools für ihre Anträge finden. Das Verlagstool „SciVal“ macht allerdings zwei Probleme deutlich, die mit der systematischen Szientometrisierung akademischer Publikationspraktiken durch private Anbieter einhergehen: Zum einen ist es die Datenbank „Scopus“, mit der das Verlagstool „SciVal“ versehen ist. Bei „Scopus“ handelt es sich um eine teils lizenzpflichtige Datenbank, die ebenfalls zu Elsevier gehört und die Abstracts und Zitationen von 5000 Verlagen aufführt. Zahlreiche Wissenschaftler:innen, die nicht zuletzt für ihre Förderung um eine Quantifizierung ihrer publikatorischen Reichweite bemüht sind, greifen somit auf „Scopus“ zurück.  Die Integration des persönlichen Outputs in „Scopus“ ist also auch Grundlage für Tools wie „SciVal“ – die quantifizierten Qualitätskriterien der Wissenschaft stellen damit die Bedingung für neue Wertschöpfungsketten privater Anbieter.

Zum andern ist der Umstand, dass Universitäten oder ganze Institute als Antragsteller auftreten können, in erster Linie ein wissenschaftspolitischer Effekt, der durch die Kriterien bundesweit ausgeschriebener Förderprogramme ausgelöst wird. Förderwürdigkeit, wie z.B. in der Exzellenz-Initiative, zeichnet sich dabei auch durch eine internationale Reputation und Vernetzung aus – Leitindexe, die sich in einem über Benchmarks und Trends gegossenen Outreach ermitteln und über disziplinäre Grenzen hinweg vergleichen lassen. Um den Outreach – und den seiner möglichen Konkurrenz – ermitteln zu können, werden Lizenzen für Tools wie „SciVal“ erworben und Einführungsveranstaltungen für das Forschungsmanagement der Universität veranstaltet, in die sich auch einige Forscher:innen verirren. Knapp ein Drittel der deutschen Exzellenzuniversitäten hat, wie ich erfuhr, eine SciVal-Lizenz, andere nutzen Anbieter wie „Web of Science“, die ähnliche Tools anbieten. Von Seiten der Hersteller hat man zu Beginn der Schulung versichert, dass eine deutsche Exzellenz-Universität für ihren erfolgreichen Antrag „SciVal“ verwendet hat.

Es ist daher möglich, dass viele deutsche Universitäten, die sich auf größere Förderlinien bewerben, hier an die Verlage herantreten und individuelle Beratung erwerben – wobei der umgekehrte Weg wahrscheinlicher ist. Damit setzt eine wissenschaftspolitische Agenda auch das Begehren, solche Informationen über die Forschungspraxis als Benchmarks generieren zu können. Und das mit Mitteln, die anderen Universitäten – aufgrund der Kosten oder des fehlenden Personals im Forschungsservice – nicht zur Verfügung stehen. Es bleibt langfristig die Frage, ob es universitäre Alternativen zu den Forschungstools der privaten Anbieter geben wird und wenn ja, welchen Benchmark-Kriterien darin gefolgt wird. Es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Wissenschaftspolitik ihre Vorliebe für quantifizierbare scientific impacts als Leitindexe der exzellenten Forschung zügeln wird.